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   VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21   

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VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21 (https://dejure.org/2021,4907)
VG Stade, Entscheidung vom 10.03.2021 - 6 B 252/21 (https://dejure.org/2021,4907)
VG Stade, Entscheidung vom 10. März 2021 - 6 B 252/21 (https://dejure.org/2021,4907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 4; IfSG § 28; Niedersächsische Corona-Verordnung 3; Niedersächsische Corona-Verordnung 9; VwGO § 123
    Baptisten; Corona; COVID-19; Feststellung, vorläufige; Freikirche; Gebet; Gemeindegesang; Glaubensfreiheit; Gottesdienst; unbeschränktes Grundrecht; Grundrechtskollision; Infektionsgefahr; Konkordanz, praktische; Leben und Gesundheit; Mund-Nasen-Bedeckung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Denn es gehört zur Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, autonom zu entscheiden (vgl. dazu: BVerfG Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16 [Suizidbeihilfe], zitiert nach Juris), ob und welche Risiken für deren Ausübung eingegangen werden sollen.

    Aber diese Einschränkung steht in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Vorteil, der für die ansteckungsgefährdete Dritten erreicht wird (zu diesem Maßstab: BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15, BVerfGE 153, 182-310, Rdnr. 265 bis 266, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99

    Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Damit wird auch nicht § 47 VwGO als Spezialvorschrift unterlaufen (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 1/99, zitiert nach Juris).

    Es gehört zur richterlichen Prüfungskompetenz, auch die Gültigkeit von Rechtsnormen, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überprüfen, soweit es für den Ausgang des Rechtsstreits hierauf ankommt (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 8. April 2020 - 1 B 28/20; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 1/99, beide zitiert nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 8/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schulschließung

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Im Falle eines hochansteckenden Krankheitserregers, der bei einer Infektion mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer tödlich verlaufenden Erkrankung führen würde, drängt sich angesichts der schwerwiegenden Folgen auf, dass die vergleichsweise geringe Wahrscheinlichkeit eines infektionsrelevanten Kontakts genügt (Nds. OVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21, zitiert nach Juris).

    Die leichte Übertragbarkeit begründet für sich noch keine große Wahrscheinlichkeit, dass eine Infektion zu einer tödlich verlaufenden Erkrankung führen würde (anders wohl: Nds. OVG, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 13 MN 8/21, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit dem Beschluss vom 10. April 2020 (1 BvQ 28/20) entschieden, dass das grundrechtlich geschützte Recht auf gemeinsame Feier von Gottesdiensten derzeit hinter dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zurücktreten müsse.
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2020 (1 BvR 712/20, m.w.N., zitiert nach Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Das gilt insbesondere, solange eine epidemische Lage durch erhebliche Ungewissheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägt ist - mit der Einschränkung, dass sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. April 2020 - EN 28/20, zitiert nach Juris, unter Verweis auf: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. April 2020 - 1 B 98/20.NE; BayVGH, Beschlüsse vom 0. März 2020 - 20 NE 20.62 - und - 20 CS 20.611; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2020 - OVG 11 S 12/20, alle zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 18.10.2016 - 1 BvR 354/11

    Auch bei Erzieherinnen an öffentlichen Kindertagesstätten ist für ein

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Auch wenn die Antragsteller den Gesang im Gottesdienst als ein sogenanntes imperatives Gebot verstehen, so kommt dem Leben und der Gesundheit Dritter jedenfalls ein so großes Gewicht zu, dass es diesen nicht zumutbar wäre, den Nachweis einer konkreten Gefahr zu verlangen (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - [Kopftuchverbot], m.w.N., zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Das Gericht lässt es dahinstehen, ob es sich bei ihr um eine Grundrechtsposition, einen anderen Wert von Verfassungsrang (in diese Richtung für die Volksgesundheit: BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 - [Multiple Choice], zitiert nach Juris) handelt oder um ein überragend wichtiges gesetzlich geschütztes Gemeinschaftsgut (in diese Richtung für die Volksgesundheit; BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 24/81 - [Multiple Choice], zitiert nach Juris) und sieht deshalb auch von einer Prüfung ab, ob eine "dauerhafte" Sicherstellung eine Begründung für eine Verordnung sein kann, die von Gesetzes wegen auf vier Wochen zu befristen ist.
  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20

    Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Das gilt umso mehr, als es für die Bewertung des Infektionsrisikos aufgrund von Kontakten bei Gottesdiensten besonders auf die Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20, zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus VG Stade, 10.03.2021 - 6 B 252/21
    Das gilt insbesondere, solange eine epidemische Lage durch erhebliche Ungewissheiten und sich ständig weiterentwickelnde fachliche Erkenntnisse geprägt ist - mit der Einschränkung, dass sich nicht andere Maßnahmen eindeutig als gleich geeignet und weniger belastend darstellen (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. April 2020 - EN 28/20, zitiert nach Juris, unter Verweis auf: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. April 2020 - 1 B 98/20.NE; BayVGH, Beschlüsse vom 0. März 2020 - 20 NE 20.62 - und - 20 CS 20.611; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2020 - OVG 11 S 12/20, alle zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1261/16

    Selbstablehnung des Bundesverfassungsrichters Müller wegen Besorgnis der

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2020 - 13 MN 109/20

    Keine Außervollzugsetzung des Verbots von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 1 U 80/17

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine Landesliste einer Partei für eine

  • VG Schleswig, 08.04.2020 - 1 B 28/20

    SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Verbot des Verkaufs von Hähnchen aus mobilem

  • VG Stade, 01.04.2014 - 2 A 408/10

    Anforderungen an die Erteilung einer immissionsrechtlichen Genehmigung für

  • OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 6 W 9/15

    Kein Verfügungsgrund für Feststellungsanspruch im Eilverfahren

  • VG Schleswig, 21.08.2020 - 1 B 98/20

    Tierschutzrecht und Tiergesundheitsrecht

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2021 - 13 ME 111/21

    Corona; einstweilige Anordnung; Feststellungsantrag; Gesangsverbot; Gottesdienst;

    Die Ungleichbehandlung ist aber wahrscheinlich sachlich gerechtfertigt (a.A. VG Stade, Beschl. v. 10.3.2021 - 6 B 252/21 -, juris Rn. 106 ff.).

    Dies gilt sowohl für die inhaltliche Gestaltung der religiösen Veranstaltungen, da der Verordnungsgeber der Vielgestaltigkeit kaum hinreichend Rechnung tragen könnte, aber auch für die örtlichen Gegebenheiten, denn eine religiöse Veranstaltung findet nicht typischerweise in großvolumigen Räumen statt, in denen die Aerosolobelastung zwangsläufig geringer ausfällt (vgl. zu diesem Aspekt: VG Stade, Beschl. v. 10.3.2021 - 6 B 252/21 -, juris Rn. 102).

  • VG Stade, 14.03.2022 - 6 B 247/22
    Gegenstand einer einstweiligen Anordnung kann zudem nur ein Anspruch sein, der im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann (VG Stade, Beschluss v. 10. März 2021 - 6 B 252/21 -, juris Rn. 58).
  • VG Stade, 01.04.2022 - 6 B 246/22

    Genesenennachweis

    Ein Rechtsverhältnis kann nicht "vorläufig bestehen" oder "vorläufig nicht bestehen" und ein Verwaltungsakt kann nicht "vorläufig nichtig" sein (VG Stade, Beschluss vom 10. März 2021 - 6 B 252/21 - und öfter, zitiert nach Juris).
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